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Aktuelles

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2026

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 8.450,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2026 = 785,85 € (8.450,00 € *18,6% * 5/10).

Dynamisierung zum 1. Januar 2026

 

Die Vertreterversammlung hat am 3. September 2025 beschlossen:

- den Rentensteigerungsbetrag ab 1. Januar 2026 um 2,0653% von 45,03 EUR auf 45,96 EUR anzuheben und

- die laufenden Renten ab 1. Januar 2026 um 2,0653% zu erhöhen.

Leistungen

Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und Kapitalabfindungen (§ 11 Abs. 1). Außerdem können gem. § 11 Abs. 2 Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.

Leistungen

Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen

Das Versorgungswerk

Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen gesetzliche Aufgabe es seit 1982 ist, seinen Mitgliedern eine Alters- und  Berufsunfähigkeitsrente bzw. deren Angehörigen eine Hinterbliebenenrente zu gewähren.

Das Versorgungswerk

Mitglieder und Beiträge

Erfahren Sie hier mehr über die Mitgliedschaft und Beitragspflicht.

Mitglieder und Beiträge

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mitglieder, die den Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausüben, können sich aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen. Dieser Antrag ist ab dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch zu stellen.

elektronischer Antrag