Archivierte Beiträge
Regelpflichtbeitrag ab Januar 2026
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 8.450,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2026 = 785,85 € (8.450,00 € *18,6% * 5/10).
Dynamisierung zum 1. Januar 2026
Die Vertreterversammlung hat am 3. September 2025 beschlossen:
- den Rentensteigerungsbetrag ab 1. Januar 2026 um 2,0653% von 45,03 EUR auf 45,96 EUR anzuheben und
- die laufenden Renten ab 1. Januar 2026 um 2,0653% zu erhöhen.
Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen
seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abzugleichen und ihre Kunden über mögliche Abweichungen zu informieren. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.
Bitte geben Sie daher bei Überweisungen an das Versorgungswerk die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger an:
Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachen
Regelpflichtbeitrag ab Januar 2025
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2025 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 8.050,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2025 = 748,65 € (8.050,00 € *18,6% * 5/10).
Dynamisierung zum 1. Januar 2025
Die Vertreterversammlung hat am 4. September 2024 beschlossen:
- den Rentensteigerungsbetrag ab 1. Januar 2025 um 2,0394% von 44,13 EUR auf 45,03 EUR anzuheben und
- die laufenden Renten ab 1. Januar 2025 um 2,0394% zu erhöhen.
Bericht des RVN 2024
Das RVN wird in den kommenden Mitteilungen der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern einen aktuellen Bericht zur Lage des Versorgungswerkes veröffentlichen. Der Bericht kann hier
abgerufen werden.