Elektronisches Befreiungsverfahren
von Kornetzky-Stobbe
Ab dem 01.01.2023 kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nur noch elektronisch gestellt werden. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr möglich. Infoblatt
Hierzu werden wir Ihnen in Kürze weitere Informationen zur Verfügung stellen.