Satzungsänderungen zum 15.01.2016 in Kraft getreten
von Cell Ink - Medienagentur
Die von der Vertreterversammlung beschlossenen Satzungsänderungen sind zum 15.01.2016 in Kraft getreten. Die Frist zur Wahl des persönlichen Pflichtbeitrags gemäß § 25 Abs. 2 der Satzung wurde von drei auf fünf Jahre angehoben. Zudem kann als zusätzlicher Versorgungsbeitrag gem. § 26 der Satzung nun ein Betrag in Höhe von 50 % des persönlichen Pflichtbeitrags geleistet werden (zuvor 30 %).